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Ergebnis der Suche nach: ( (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") und (Systematikpfad: SCHULRECHT) ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 119 Einträge gefunden
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe in NRW (APOGOSt)
Erlasse mit Verwaltungsvorschriften sowie weitere Materialien und Links, zusammengestellt von der Gesamtschule Duisburg-Mitte.
Details { "DBS": "DE:DBS:15413" }
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Länderrechtlich geregelte Abschlüsse des Sekundarbereichs II
Vorlage der Datenbank ist eine bislang nur gedruckt vorliegende Publikation der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die zuletzt 1994 als Loseblattsammlung erschien: ´Abschlüsse im Sekundarbereich II. Dokumentation´. Diese Dokumentation erscheint jetzt online. Dabei werden die bundesrechtlich geregelten Abschlüsse vom Bundesinstitut für ...
Details { "DBS": "DE:DBS:15391" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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FAQ Aufsichtspflichtverteilung
Wer trägt innerhalb der Schule die Aufsichtspflicht für die Internetnutzung durch die Schülerinnen und Schüler?; Lernressourcentyp: Text
Details { "DBS": "DE:DBS:52423" }
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Jugendschutzbeauftragte fürs Schulweb?
Dieser Beitrag informiert Sie über die gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung von Jugendschutzbeauftragten für Schulwebseiten. Sie erhalten einen Überblick über das Anforderungsprofil und die Aufgabenbereiche der Beauftragten.; Lernressourcentyp: Text
Details { "DBS": "DE:DBS:53912" }
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Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) (Rheinland-Pfalz)
Details { "DBS": "DE:DBS:40022" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
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Schulgesetz (SchG, Schulrecht) für Baden-Württemberg (BW)
Details { "DBS": "DE:DBS:9241" }