Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft - Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" wie geplant pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann.

Anbieter:

Lehrer-Online | Eduversum GmbH, Taunusstr. 52, 65183 Wiesbaden

Autor:

Markus Niederastroth

Lange Beschreibung:

Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in digitalen Lernumgebungen lernen sollen. Die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts sollen ab dann (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Kultusministerkonferenz, 2016, 15 ff.). Das finden die meisten Deutschen auch gut so. 63 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass Schülerinnen und Schüler mindestens ein Drittel der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen. 25 Prozent sprechen sich sogar dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler mindestens die Hälfte der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen (Wößmann, Lergetporer, Grewenig, Kugler & Werner, 2017, 21 ff.). Kommunen sind klamm Um in digitalen Lernumgebungen wie zum Beispiel dem nordrheinwestfälischen LOGINEO lernen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler Geräte. Fraglich ist, woher diese Geräte kommen werden. Eigentlich sind hier die Kommunen in der Pflicht. Ihnen obliegt die Sachaufwandsträgerschaft für die Schulen, also unter anderem die Bereitstellung der Schulgebäude und eine den Lehrplänen entsprechende Ausstattung der Schulen. Doch fällt es immer mehr Kommunen schwer, diese Aufgabe zu erfüllen. Fast jede zweite Kommune geht davon aus, dass sie in Zukunft ein Haushaltssicherungskonzept benötigt. Ein Viertel aller Kommunen geht davon aus, dass sie ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen können (Ernst & Young, 2017, 13 ff.). Dies wirkt sich auch auf die Investitionen in die Schulen aus: Wurden 1995 noch 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben in Schulgebäude investiert, waren dies 2015 nur noch 25 Prozent. Kommunale Kämmerer schätzen den bundesweiten Investitionsstau auf 34 Milliarden Euro (Brand & Steinbrecher, 2016, 1). Bund will helfen, darf aber nicht Eigentlich könnte hier der Bund aushelfen. Er hat in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen genügend Geld. Jedoch darf er den Kommunen hier wegen des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern nicht helfen. Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz dies nicht anders vorsieht. Nach Artikel 104b, Absatz 1 des Grundgesetzes darf der Bund Ländern und Gemeinden nur dort Finanzhilfen gewähren, wo ihm das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Dies ist im Bereich der Schulbildung nicht der Fall, denn Bildung ist Ländersache. DigitalPakt#D Eine Ausnahme könne jedoch im Bereich der digitalen Bildung gemacht werden, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Herbst 2016: Artikel 91c des Grundgesetzes gestatte eine Kooperation von Bund und Ländern im digitalen Bereich und nur dort. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2016). Deshalb kündigte Wanka vor über einem Jahr an, dass der Bund einen "DigitalPakt#D" ins Leben rufen und bis 2021 fünf Milliarden Euro in die schulische IT-Ausstattung, Breitbandanbindung und WLAN investieren wolle, nicht jedoch für die Geräte der Schülerinnen und Schüler. Diese sollen die Länder finanzieren. Das Geld für den "DigitalPakt#D" solle in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden. Das ist bislang noch nicht geschehen konnte noch nicht geschehen. Wo ist der politische Wille? Fraglich ist jedoch, ob die Politik das Geld wirklich investieren will: Zum einen sind die Mittel bislang noch nicht im vorläufigen Haushalt 2018 vorgesehen (Munzinger, 2017; SPD-Bundestagsfraktion, 2017). Zum anderen ist es der Politik seit dem Herbst 2016, als Johanna Wanka die 5 Milliarden Euro in Aussicht stellte, nicht gelungen, nur einen Schritt weiterzukommen. Eigentlich hatten die Länder und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam Eckpunkte für die Umsetzung der Strategie erarbeitet. Diese sollten am 1. Juni 2017 gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Doch kurz vor diesem Termin sagte das BMBF nicht nur seine eigene Teilnahme ab, sondern bat zudem darum, den Termin vollständig abzusagen. Diesem Wunsch folgte die Kultusministerkonferenz (KMK) nicht und stellte die Eckpunkte trotzdem vor (Munzinger, 2017). Die Reaktion aus dem BMBF auf diesen Alleingang der KMK ließ nicht lange auf sich warten: Johanna Wanka ließ mitteilen, dass die Eckpunkte nur vorläufig seien. Die KMK solle die Eckpunkte von ihrer Homepage entfernen. Ansonsten halte die Bundesministerin weiterhin an dem Zeitplan fest. Die 5 Milliarden Euro sollen erst nach der Bundestagswahl in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden (Munzinger, 2017). Anschließend schwieg die Bundesministerin. Ein Schreiben der KMK-Präsidentin Susanne Eisenmann beantwortete Johanna Wanka nicht. In dem Schreiben forderte Eisenmann Klarheit bezüglich des weiteren Verfahrens und stellte fest, dass sie ohne Verabschiedung des Eckpunktepapieres keine verlässliche Arbeitsgrundlage sehe. Wanka regte sich erst, als ihr Schweigen sechs Wochen vor der Bundestagswahl publik gemacht wurde. Sie beugte sich dem öffentlichen Druck und telefonierte mit der KMK-Präsidentin. Doch statt konkrete Schritte zu vereinbaren, beschwichtigte sie nur: Sie sei zuversichtlich, dass der Digitalpakt nun doch bis Ende des Jahres zustande kommen werde. Man sei auf einem guten Weg (Handelsblatt, 2017). Ausblick Dass der Digitalpakt nicht bis Ende 2017 zustande gekommen ist, wissen wir heute. Ebenfalls fehlt bis heute die von Susanne Eisenmann geforderte Arbeitsgrundlage. Bis heute werden die 5 Milliarden Euro nicht im vorläufigen Haushalt 2018 berücksichtigt. Und auch die Länder haben die Mittel, die für die Geräte der Schülerinnen und Schüler benötigt werden, nicht in ihren Haushalt eingestellt. Es wird kaum gelingen, den ursprünglichen Zeitplan zu halten, denn die Politik muss die 5 Milliarden nicht nur einwerben und danach in den Haushalt einstellen: Die 5 Milliarden Euro und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler müssen danach auch bei den Schulen ankommen wenn möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Wie groß diese Herausforderung ist, lässt sich erahnen, wenn man sich daran erinnert, dass die Initiative "Schulen ans Netz e.V." fünf Jahre dafür brauchte, bundesweit alle Schulen mit Internetanschlüssen zu versorgen. Falls es nicht gelingt, diese enormen Herausforderungen zu meistern, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" damit gescheitert wäre oder ihre Startphase zumindest verschoben werden müsste, denn es wäre alternativ möglich, Bring Your Own Device einzuführen also die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren eigenen Geräten lernen zu lassen. Damit würde Deutschland einen anderen Weg einschlagen als etwa Frankreich, denn Frankreich verbietet seinen Schülerinnen und Schülern nicht nur die Handynutzung im Unterricht: Ab 2018 gibt es ein Komplettverbot für Handys in Frankreichs Bildungseinrichtungen (DiePresse, 2017).

Bildungsebene:

Sekundarstufe I

Frei zugänglich:

nein

Kostenpflichtig:

ja

Lernressourcentyp:

Arbeitsmaterial

Lizenz:

Frei nutzbares Material

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule fachunabhängige Bildungsthemen sonstige fachunabhängige Bildungsthemen
Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufswahl, Berufsvorbereitung, Berufsberatung

Geeignet für:

Lehrer