Vor der Einschulung in Brandenburg - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden. Die Seite informiert u.a. über die Stichtagsregelung in Brandenburg, die Sprachstandsfeststellung und die Anmeldung an der zuständigen Grundschule.
Autor:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Bildungsebene:
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Einschulungsalter Grundschule Schulanfang Stichtag Übergang Vorschulstufe - Primarstufe
Ortsbezüge:
Brandenburg
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schularten, Schulformen, Schulstufen
Geeignet für:
Lehrer; Schüler