Datenschutz in Sozialen Netzwerken: Was Lehrkräfte beachten müssen - Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Dieser Fachartikel klärt Lehrkräfte darüber auf, welche datenschutzrechtlichen Einstellungen sie vornehmen sollten, wenn sie sich persönliche Profile in Sozialen Netzwerken anlegen.

Anbieter:

Lehrer-Online | Eduversum GmbH, Taunusstr. 52, 65183 Wiesbaden

Autor:

Jost Baum

Lange Beschreibung:

Lehrerinnen und Lehrer, die sich Profile in Sozialen Netzwerken anlegen, sollten bedenken: Alle Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram und Twitter, haben ein Haupt-Ziel: Viele Daten, Bilder und Erlebnisse möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte sich mit den Datenschutz-Regelungen in Sozialen Netzwerken auseinandersetzen. Grundsätzlich sollten Lehrkräfte wissen: Die Privatsphäre-Einstellungen sind das entscheidende Kriterium, um den Datenschutz in Social Communities so gut wie möglich zu gewährleisten. Lehrkräfte sollten sich Zeit nehmen, diese für ihre persönlichen Accounts zu prüfen und sorgfältig einzustellen, denn es geht nicht nur um den eigenen Datenschutz. In sozialen Netzwerken müssen Nutzerinnen und Nutzer auch die Rechte anderer Mitglieder (zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern) achten - etwa das Recht am eigenen Bild. Laut EU-DSGVO sollte beim Social-Media-Monitoring Folgendes unbedingt bedacht werden: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert und verwendet werden, wenn deren Besitzerinnen und Besitzer darin eingewilligt haben oder wenn sie öffentlich zugänglich sind. Im Zweifelsfall ist eine Anonymisierung vorzunehmen.  Tipps für die datenschutzkonforme Nutzung von Sozialen Netzwerken Bevor sich Lehrkräfte in einem Sozialen Netzwerk anmelden, sollten sie festlegen, welche Erwartungen sie haben. Sollen ihre Freunde und Kollegen sie finden können? Möchten sie auch zu Schülerinnen und Schülern Kontakt? Gestattet das ihr Dienstherr überhaupt? Wenn sie diese Fragen für sich beantwortet haben, lassen sich durch einen sorgfältigen Anmelde-Prozess eventuelle Datenschutz-Probleme in der Regel ausschließen. Hieraus ergeben sich folgende Schritte: Lehrkräfte sollten in ihrer Dienststelle nachfragen, was sie dürfen und was nicht. Sie sollten sich für jedes Netzwerk eine separate E-Mail-Adresse zulegen. Sie sollten genau überlegen, ob sie mit ihrem Klar-Namen oder einem Pseudonym auftreten möchten. Sie sollten vorab festlegen, was sie mit dem Profil bewirken möchten: Soll es ein rein privates Profil sein oder ist auch eine dienstliche Nutzung vorgesehen? Auffindbarkeit von persönlichen Inhalten Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Einige Social-Media-Plattformen bieten die Möglichkeit, dass das eigene Profil in Suchmaschinen nicht auftaucht. Allerdings sind diese Einstellungen mitunter versteckt. Zur Not können Lehrkräfte sich an das Hilfe-Center des Sozialen Netzwerkes wenden. Sichtbarkeit von Kontaktdaten: Sofern Lehrkräfte das Konto nicht dienstlich und in diesem Fall nur für den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen nutzen, sollten sie ihre Kontaktdaten für niemanden sichtbar machen. Sichtbarkeit von Inhalten: Beiträge, Profilbilder, Fotoalben, Urlaubserinnerungen - in den meisten Netzwerken können User bestimmen, wer bestimmte Inhalte sehen darf. Hier gilt, wie überall im Netz, die Prämisse: Je weniger, desto besser. Privatsphäre-Einstellungen:  Bei allen Social Media-Plattformen hat die Privatsphären-Einstellung die absolute Priorität. Auch wenn es oft schwerfällt, ist es absolut notwendig, alle Einstellungsoptionen zu prüfen und eventuell anzupassen. Lehrkräfte sollten den Daten-Kraken einen Riegel vorschieben! Diese setzen nämlich darauf, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Bequemlichkeit nicht schützen.  Rechtslage nach der EU-DSGVO In Europa, und hierzulande, müssen sich die Netzbetreiberinnen und -betreiber an die EU-DSGVO sowie an die nachrangigen Gesetze, wie das nationale Recht, halten (in der BRD an das Bundesdatenschutzgesetz). Diese Gesetze besagen, dass eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss sowie dass Nutzerinnen und Nutzer der Erhebung ihrer Daten und den AGB widersprechen können müssen. Ein Widerspruch der Betroffen, die nicht möchten, dass bestimmte Inhalte geteilt oder gespeichert werden, führt in der Regel zu einer Löschung des betroffenen Kontos. Allerdings wird der Rechtsgrundsatz auf das Recht am eigenen Bild bei den Social Media-Plattformen häufig verletzt. Wurden Fotos von Lehrkräften ohne ihre Zustimmung veröffentlicht, haben sie einen Anspruch auf deren Löschung. Dasselbe gilt, wenn sie ungefragt Fotos von Schülerinnen und Schülern veröffentlichen. Dies geht aus § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) hervor. Zunächst können Lehrkräfte oder ihre Schülerinnen und Schüler die hochladende Person mit einem Verweis auf die EU-DSGVO dazu anhalten, das Bild zu entfernen. Erfolgt keine Reaktion, können sie das Bild bei dem Betreiber der Plattform melden. Wurde auch jetzt nicht reagiert, sollten sie einen Anwalt einschalten. Zusammenfassung Lehrkräfte müssen nachfragen, inwieweit sie die Social Media-Plattformen dienstlich oder privat nutzen können. Falls Lehrkräfte Freundschaftsanfragen ihrer Schülerinnen und Schüler annehmen, müssen sie bei der Kommunikation über Social Media-Plattformen ihre professionelle Rolle als Lehrkraft wahren. Lehrkräfte sollten Schülerinnen und Schüler, deren Freundschaftsanfrage sie angenommen haben, einer Liste oder Gruppe zuordnen und die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook nutzen, um ihre schulischen und privaten Kontakte zu trennen! Soziale Netzwerke sollten im Unterricht thematisiert und Schülerinnen und Schüler für mögliche Risiken bei einer nicht datenschutzkonformen Nutzung sensibilisiert werden. Lehrkräfte sollten mit ihren Schülerinnen und Schüler über das Thema Cybermobbing sprechen. Sie sollten Hilfestellungen geben und notfalls die Polizei und vorgesetzte Dienststellen einschalten. Sollten Lehrkräfte selbst Opfer von Cybermobbing werden, sollten sie die Schulleitung informieren und Unterstützungsangebote wahrnehmen. 

Bildungsebene:

Sekundarstufe I

Frei zugänglich:

nein

Kostenpflichtig:

ja

Lernressourcentyp:

Arbeitsmaterial

Lizenz:

Frei nutzbares Material

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule fachunabhängige Bildungsthemen sonstige fachunabhängige Bildungsthemen
Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufswahl, Berufsvorbereitung, Berufsberatung

Geeignet für:

Lehrer