Reflexionsraum als Maßnahme gegen Unterrichtsstörungen ein Erfahrungsbericht - Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Dieser Fachartikel ist ein Erfahrungsbericht über die praktische Umsetzung des Trainingsraum-Konzepts an einer weiterführenden Schule unter der Bezeichnung "Reflexionsraum".

Anbieter:

Lehrer-Online | Eduversum GmbH, Taunusstr. 52, 65183 Wiesbaden

Autor:

Lars Fedeler

Lange Beschreibung:

Unterrichtsstörungen: "Stop and go" statt "Flow" Kennen Sie einen Beruf, in dem man während der Ausübung der Arbeit so häufig mit Störungen konfrontiert wird wie im Lehrerberuf? Unterrichtsstörungen und der Umgang damit beschäftigen Lehrerinnen und Lehrer mehr oder weniger  während des gesamten Berufslebens. Leidtragende sind aber nicht nur Lehrkräfte, sondern vor allem die lernbereiten Schülerinnen und Schüler, deren Recht auf ungestörten Unterricht durch Mitschülerinnen und Mitschüler verletzt wird. Dass eine Schulstunde nicht von einem "Flow", sondern von einem nervenzehrenden "Stop-and-go" geprägt wird, ist leider oft traurige Realität. Der Reflexionsraum als Instrument zum Umgang mit Unterrichtsstörungen Seit vielen Jahren versuchen Schulen mit dem sogenannten "Trainingsraum-Konzept", das ich selbst an einer weiterführenden Schule unter dem Namen "Reflexionsraum" kennengelernt habe, dem Problem der Unterrichtsstörungen zu begegnen, die Interessen der Lehrkräfte und der lernwilligen Schülerinnen und Schüler zu wahren und den Störenden nach einer strukturierten Aufarbeitung des Fehlverhaltens eine neue Chance zu geben. Um die wissenschaftliche Fundierung des "Trainingsraum-Konzepts", das unter anderem von Dr. Stefan Balke (Bielefeld) entwickelt wurde, soll es in meinem Fachartikel nicht gehen. Im Vordergrund steht vielmehr die praktische Umsetzung, die ich persönlich als Lehrer erlebt und mitgestaltet habe. Wichtig ist mir der Hinweis, dass die hier beschriebene Realisierung der Grundidee durchaus von der Praxis an anderen Schulen abweichen kann. Ein Ausdruck der individuellen Umsetzung ist beispielsweise die Verwendung des Begriffs "Reflexionsraum" anstelle von "Trainingsraum". Der Reflexionsraum lässt sich prägnant als Instrument zur Aufarbeitung von Unterrichtsstörungen bezeichnen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass es sich beim Reflexionsraum weder um eine "Therapieanstalt", noch um ein "Rausschmeißprogramm" für problematische Schülerinnen und Schüler handelt. Das Konzept basiert auf drei Prinzipien: Jede(r) Lernende hat das Recht, ungestört zu lernen. Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Es ist eine elementare Aufgabe der Lehrkraft, die Interessen der lernwilligen Schülerinnen und Schüler zu vertreten. Die praktische Umsetzung lässt sich folgendermaßen beschreiben: Wer in einer Unterrichtssituation zum ersten Mal die Rechte anderer (siehe oben) verletzt, wird per Ermahnung daran erinnert und verpflichtet sich zur Einhaltung ("Gelbe Karte"). Wer seine Selbstverpflichtung nicht befolgt um zum zweiten Mal stört, wird in den Reflexionsraum geschickt ("Rote Karte"). Mit der Aufarbeitung der Störung im Reflexionsraum wird den Störenden signalisiert, dass dieses Verhalten ernst genommen wird.  Gleichzeitig kann der Unterricht im Sinne der lernwilligen Schülerinnen und Schüler fortgesetzt werden. Die schriftliche Reflexion wird der entsprechenden Fachlehrkraft übergeben, welche die Aufzeichnungen mit der Schülerin beziehungsweise dem Schüler bespricht. Gegebenenfalls wird der Inhalt der Reflexion mit der Klassenlehrkraft und der Schulsozialarbeit thematisiert. Die schriftliche Reflexion  Kern des Konzepts Jede Lehrkraft, die den Reflexionsraum nutzt, ist mit Laufzettel-Vordrucken ausgestattet, die bei Bedarf eingesetzt werden, um eine Störung zu dokumentieren. Dieser Laufzettel sollte folgende Angaben enthalten, die von der jeweiligen Fachlehrkraft eingetragen werden: Name der Schülerin beziehungsweise des Schülers Klasse Name oder Kürzel der Fachlehrkraft Datum, Schulstunde und Zeitpunkt der ausschlaggebenden Unterrichtsstörung Störungsart  beispielsweise: unaufgefordertes Sprechen, respektlose Äußerung, demonstrative Leistungsverweigerung, motorische Unruhe, unaufgefordertes Aufstehen, aggressives Verhalten (Felder zum Ankreuzen vereinfachen das Ausfüllen) Unterschrift der Fachlehrkraft Der störende Schüler oder die störende Schülerin geht mit dem Laufzettel direkt in den Reflexionsraum. Die Aufsichtskraft protokolliert den Zeitraum des Aufenthalts und unterschreibt den Laufzettel schließlich. Nun erhält die Schülerin beziehungsweise der Schüler die Anweisung, auf dem Laufzettel zu folgenden Punkten eine schriftliche Reflexion zu verfassen: Weshalb musste ich den Unterricht verlassen? Welche Auswirkung(en) hat mein Fehlverhalten für den Unterricht? Welche Ursache(n) hat mein Fehlverhalten? Ich verpflichte mich, mein Verhalten durch folgende Grundsätze zu verbessern: ... Mit seiner Unterschrift übernimmt die Schülerin beziehungsweise der Schüler Verantwortung für seine Reflexion. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt. Der ausgefüllte Laufzettel bleibt bis zum Ende des Schultages im Reflexionsraum und wird von der letzten Aufsichtskraft in das Postfach der Lehrkraft gelegt, bei der die Störung stattgefunden hat. Die Aufsichtsperson überprüft die Seriosität der Reflexion (Ermessenssache) und schickt die Schülerin beziehungsweise den Schüler bei angemessener Reflexion in den Unterricht zurück. Die Verweigerung einer angemessenen Reflexion wird der Schulleitung gemeldet und führt zu Ordnungsmaßnahmen. Die Lehrkraft, die Aufsicht führt, kann die Zeit im Reflexionsraum, in der sie nicht "gefordert" wird, für Unterrichtsvorbereitungen beziehungsweise Korrekturen nutzen. Praktische Organisation Die praktische Umsetzung des Reflexionsraum-Konzepts basiert auf folgenden Organisationsprinzipien: Der Reflexionsraum ist täglich in der Kern-Unterrichtszeit (1. bis 6. Stunde) mit einer Lehrkraft besetzt. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit, störende Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit in den Reflexionsraum zu schicken. Die störende Schülerin beziehungsweise der störende Schüler reflektiert im Reflexionsraum schriftlich über ihr beziehungsweise sein Fehlverhalten und wird spätestens in der Folgestunde wieder in den Unterricht der Klasse eingegliedert. Die den Reflexionsraum betreuende Lehrkraft protokolliert die Anwesenheit der Schülerin beziehungsweise des Schülers und leitet die schriftliche Reflexion an die jeweilige Fachkollegin oder den jeweiligen Fachkollegen weiter. Eine Reflexionsraumbeauftragte beziehungsweise ein Reflexionsraumbeauftragter wertet wöchentlich die Protokolle über die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern im Reflexionsraum aus; diagnostizierte Auffälligkeiten werden bei Bedarf mit der Schulsozialarbeit besprochen. Der Einsatz einer Lehrkraft als Aufsicht Reflexionsraum beruht auf Freiwilligkeit. Die Anrechnung der Aufsichtstätigkeit wird schulintern geregelt  zum Beispiel: 1 Schulstunde Aufsicht = Anrechnung als 1/3 Stunde, (da kein Vorbereitungs- und Korrekturaufwand anfällt). Die zur Betreuung eingesetzten Lehrkräfte können die Zeit im Reflexionsraum unter Umständen auch zur eigenen Unterrichtsvorbereitung oder für Korrekturen nutzen. Auch die Nutzung des Reflexionsraums für Nachschreibklausuren ist im begrenzten Umfang möglich. Diese Funktionsweise wurde an meiner Schule durch ein Team in Absprache mit der Schulleitung erarbeitet. Zur Schulung der Aufsichtskräfte des Reflexionsraums fand im Vorfeld der Einführung (2008) eine Fortbildung mit (dem bereits erwähnten) Dr. Stefan Balke statt. Daran nahmen im Übrigen auch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher teil. Im Folgenden möchte ich im Sinne eines "Erfahrungsberichts" aus meiner Praxis auf positive Effekte, aber auch auf Probleme und Herausforderungen bei der Umsetzung des Reflexionsraum-Konzepts eingehen. Ich bleibe aber bei der Problembeschreibung nicht stehen, sondern liefere jeweils erfahrungsbasierte Lösungsansätze. Positive Effekte Das Vorhandensein des Instruments Reflexionsraum hat in erster Linie eine Signalwirkung an die Schülerinnen und Schüler: Die Schule legt Wert auf gegenseitigen Respekt und nimmt dementsprechend Störungen ernst. Transparente Regeln und eine konsequente Umsetzung des Konzepts haben einen spürbaren positiven Effekt auf den Unterrichtsalltag. Bereits nach kurzer Zeit wird das Verfahren im Umgang mit Unterrichtsstörungen  "gelbe Karte", "rote Karte", Ausfüllen des Laufzettels durch die Lehrkraft, schriftliche Reflexion im Reflexionsraum - für alle Beteiligten zur Routine. Erfahrungsgemäß finden Unterrichtsstörungen vor allem am späten Vormittag statt, wenn bei vielen Lernenden die Konzentration nachlässt. Auch bestimmte Stressphasen im Verlauf eines Schuljahres  wie die hektische Zeit vor den Halbjahreszeugnissen  sind für viele Schülerinnen und Schüler eine besondere Belastung, die zu vermehrtem "Fehlverhalten" im Unterricht führen kann. Das Instrument Reflexionsraum hilft gerade in diesen Situationen, einen "Flow" des Unterrichts zu gewährleisten und die Rechte der Lehrkräfte sowie die lernbereiten Schülerinnen und Schüler zu wahren. Bewährt hat sich vor allem die Einschaltung der Schulsozialarbeit, wenn Schülerinnen und Schüler mehrfach in den Reflexionsraum geschickt wurden. Auf diese Weise lassen sich die Ursachen für das Fehlverhalten tiefgründig analysieren und auch nachhaltige pädagogische Konsequenzen ziehen. Insofern bietet ein Reflexionsraum eine hervorragende Chance, schulische und persönliche Probleme von Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und als Schule angemessen zu intervenieren. Probleme, Herausforderungen  und Antworten Trotz klarer Regeln lässt sich natürlich eine "Empörung" störender Schülerinnen und Schüler, die über ihr Fehlverhalten reflektieren müssen, nicht vermeiden. Ein Beispiel: "Kevin und Justin haben auch gestört, aber nur ich werde in den Reflexionsraum geschickt. Das ist unfair."  In dieser Situation hilft es, als Lehrkraft die Rolle eines "Schiedsrichters" einzunehmen, wie auf dem Fußballplatz: Pfiff ist Pfiff, auch wenn elf Spieler einer Mannschaft sich darüber aufregen. Eine Diskussion über die "Schiedsrichterentscheidung" findet nicht statt. Die Metaphern "gelbe Karte" und "rote Karte" unterstützen dieses Vorgehen in Anlehnung an den Sport. Bei der Umsetzung des Reflexionsraum-Konzepts kann es noch zu weiteren  viel grundsätzlicheren  Schwierigkeiten kommen: Selbst wenn eine große Mehrheit des Kollegiums dieses Instrument unterstützt und in der Praxis nutzt, kann es problematisch sein, Aufsichtskräfte zu rekrutieren, wenn der Einsatz im Reflexionsraum nicht gebührend angerechnet wird.  Die Anrechnung der Aufsicht sollte von der Schulleitung möglichst attraktiv gestaltet werden, mindestens mit 1/3 Stunde. Der Mehrwert eines Reflexionsraums für den Unterrichtsalltag rechtfertigt auf jeden Fall eine gewisse Ressourceninvestition. In den Händen der Schulleitung liegt es auch, dass Aufsichtskräfte im Reflexionsraum nicht für Vertretungen in anderen Klassen "abgezogen" werden, sodass der Raum plötzlich unbesetzt ist und Schülerinnen und Schüler "vor verschlossener Tür" stehen.  Auch in personell schwierigen Phasen des Schuljahres, beispielsweise bei hohem Krankenstand im Kollegium oder bei Abschlussprüfungen, sollte der Reflexionsraum besetzt bleiben, um das Konzept nicht zu verwässern. Ebenso ist es erforderlich, beim Ausfall einer Aufsichtskraft eine Vertretung einzusetzen. Schließlich sollte die eventuell gewährte Möglichkeit, den Reflexionsraum für Nachschreibarbeiten zu nutzen, nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.  Der Erfolg des Konzepts hängt davon ab, dass der Reflexionsraum nicht für andere Zwecke "missbraucht" wird. Dies sollte dem Kollegium stets bewusst sein. Fazit Stimmen die organisatorischen Rahmenbedingungen  fester Raum, festes Team, klare Regeln und findet das Konzept im Kollegium ernsthafte Unterstützung, kann ein Reflexionsraum seine positive Wirkung als Instrument zur nachhaltigen Optimierung des Unterrichtsklimas voll entfalten. Dies verbessert nicht nur den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, sondern erleichtert auch die Berufsausübung der Pädagoginnen und Pädagogen. Von einem "Flow" im Unterricht profitieren letztlich alle Beteiligten im Klassenraum. Weiterführende Literatur Bründel, H. und Simon, E.: Die Trainingsraum-Methode. Unterrichtsstörungen  klare Regeln, klare Konsequenzen, Beltz-Verlag, 2013. Staufenbiel, C.: Der Trainingsraum. Ein Konzept zum Umgang mit Unterrichtsstörungen, Grin-Verlag, 2015 (Examensarbeit).

Bildungsebene:

Sekundarstufe II

Frei zugänglich:

nein

Kostenpflichtig:

ja

Lernressourcentyp:

Arbeitsmaterial

Lizenz:

Frei nutzbares Material

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule fachunabhängige Bildungsthemen sonstige fachunabhängige Bildungsthemen
Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufswahl, Berufsvorbereitung, Berufsberatung

Geeignet für:

Lehrer