Weiterbildungsrecht Saarland
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Auf dieser Seite stehen das Saarländische Weiterbildungrecht und die sich daran anschließenden Ausführungsverordnungen sowie weitere rechtliche Regelungen zur Weiterbildung zur Verfügung.
Das saarländische Weiterbildungsrecht besteht aus zwei Gesetzen: dem Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) vom 10. Februar 2010, geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 446), und dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. April 2016 (Amtsbl. I S. 382).
Dokument von: Bildungsserver Saarland
Fach, Sachgebiet
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht
Schlagwörter
Saarland, Anerkennung, Bildungseinrichtung, Bildungsrecht, Bildungsveranstaltung, Verordnung, Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Weiterbildungsrecht, Bildungsfreistellungsgesetz, Berufliche Weiterbildung,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | presse@bildung.saarland.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/service/service_node.html |
Zuletzt geändert am | 13.08.2021 |