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  • Brandenburg - Informationen für Seiteneinsteiger

    In Brandenburg gibt es im Falle des Bedarfs und aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsbefähigung bereits seit 1996 die Möglichkeit, sog. Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst des Landes, vornehmlich für den beruflichen Bereich aufzunehmen. Bisher wurden ca. 150 Seiteneinsteiger qualifiziert. Mit In-Kraft-Treten des ...

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    { "DBS": "DE:DBS:19950" }

  • Lehrer*in in Brandenburg

    Wer sich für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers in Brandenburg entscheidet, hat nach dem Abschluss der in der Regel insgesamt sechs Jahre dauernden Ausbildung (Universität und Vorbereitungsdienst) gute Einstellungschancen und Arbeitsbedingungen im Land Brandenburg. Die Lehrkräfteausbildung legt die wissenschaftlichen bzw. wissenschaftlich-künstlerischen sowie ...

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    { "DBS": "DE:DBS:14591" }

  • Daten und Statistiken (Brandenburg)

    In der Rubrik Daten und Statistiken des Schulverwaltungsportals Brandenburg werden neben einer Reihe von Auswertungen der großen allgemeinen Schuldatenerhebung auch grundlegende landesspezifische Informationen zu den Schulen sowie deren statistische Relation im Ländervergleich bereit gestellt. Ein elektronisches Schulverzeichnis nebst topografischer Darstellung in einer ...

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    { "DBS": "DE:DBS:45090" }

  • Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)

    Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die lehramtsbezogenen Studiengänge an den Hochschulen im Land Brandenburg und lehramtsbezogenen Masterabschlüsse, mit denen die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Land Brandenburg erworben wird. Fester Bestandteil des Lehramtsstudims sind inklusionspädagogische und -didaktische ...

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    { "DBS": "DE:DBS:51499" }

  • Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler (Brandenburg)

    Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Zielgruppe für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, ...

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    { "DBS": "DE:DBS:62711" }

  • "Digital Labs" Raum für Ideen - von der Uni Potsdam

    Die Universität Potsdam bietet Studierenden, Lehrkräften und SchülerInnen im Land Brandenburg einen kreativen Ort, um an ihren Ideen zur digitalen Bildung zu arbeiten. Ob Workshop, Co-Working oder Kinobestuhlung, das flexible Mobiliar macht es möglich, den Raum passend zur eigenen Veranstaltung und Wünschen zu gestalten. Dabei wird eine enge Vernetzung von Akteur*innen ...

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    { "DBS": "DE:DBS:62869" }

  • Qualitätssicherung und Reformansätze in der Lehrerbildung

    In diesem Band sind die Hauptbeiträge der wissenschaftlichen Veranstaltung (sowie zwei weitere Beiträge) zum Verhältnis von Theorie und Praxis in der Lehrerausbildung im Land Brandenburg versammelt. Die Beiträge sind in zwei Themenbereiche gegliedert: Während es im ersten Themenbereich um (empirische) Untersuchungsergebnisse zur Qualität der ersten und zweiten Phase der ...

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    { "DBS": "DE:DBS:46868" }

  • Vor der Einschulung in Brandenburg

    In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...

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    { "DBS": "DE:DBS:20125" }

  • Schulische Eingliederung (RAA Brandenburg)

    Die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) in Brandenburg informieren über ihre Angebote im Bereich interkultureller Schulentwicklung/schulische Eingliederung von fremdsprachigen Kindern und Flüchtlingen.

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    { "DBS": "DE:DBS:56920" }

  • Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern in die allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie zum Ruhen der Schulpflicht

    Die Eingliederungsverordnung des Landes Brandenburg gibt Auskunft über die Vorbereitungs- und Förderkurse sowie den muttersprachlichen Unterricht.

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    { "DBS": "DE:DBS:29216" }

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