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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: PRÜFUNG) und (Systematikpfad: LEHRERBERUF) ) und (Schlagwörter: REFERENDARIAT)
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Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen
Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25559" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.19 94 i. d. F. vom 07.03.2013
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein sonderpädagogisches Lehramt. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument benennt sonderpädagogische Förderschwerpunkte und gibt einen Überblick über die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43828" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter nach ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43834" }
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Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern
Wer als Lehrer/in in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchte, muss in der Regel ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließen. Dazu werden eine Schulart und die Unterrichtsfächer gewählt, die später unterrichtet werden sollen. Am Ende des Studiums steht die Prüfung zum Ersten Staatsexamen. Das abgeschlossene Studium ist die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst in der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:14575" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997 i.d.F. vom 07.03.2013.
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe I. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter nach jeweiligem ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43830" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe II oder für das Gymnasium. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43829" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43833" }
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Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann unter engen Voraussetzungen als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:57674" }
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Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Land Niedersachsen
Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education oder die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:24775" }
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