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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: PRÜFUNGSORDNUNG) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE) ) und (Schlagwörter: VERORDNUNG)
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Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
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