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Ergebnis der Suche nach: ( (Freitext: REGELUNG) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
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Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
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Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
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Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
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Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe II oder für das Gymnasium. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43829" }
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FAQ Aufsichtspflichtverteilung
Wer trägt innerhalb der Schule die Aufsichtspflicht für die Internetnutzung durch die Schülerinnen und Schüler?; Lernressourcentyp: Text
Details { "DBS": "DE:DBS:52423" }
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Fachlehrkraft in Schleswig-Holstein
Informationen zur Bewerbung und Ausbildung als Fachlehrkraft für Fachpraxis an beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein.
Details { "DBS": "DE:DBS:60909" }
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Jugendschutzbeauftragte fürs Schulweb?
Dieser Beitrag informiert Sie über die gesetzlichen Bestimmungen zur Bestellung von Jugendschutzbeauftragten für Schulwebseiten. Sie erhalten einen Überblick über das Anforderungsprofil und die Aufgabenbereiche der Beauftragten.; Lernressourcentyp: Text
Details { "DBS": "DE:DBS:53912" }
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
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Nettoeinkommen von angestellten und beamteten Lehrern in NRW
Der Verein SCHaLL-NRW, SCHutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in NRW e.V., hat ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Einkommensunterschiede zwischen angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Das Gutachten steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Details { "DBS": "DE:DBS:39604" }
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Einstellung von Lehrkräften für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen (Niedersachsen)
Das Niedersächsiche Kultusministerium informiert über die Voraussetzungen, Tätigkeit und Einstellung als Lehrkraft für Fachpraxis an beruflichen Schulen. Direkter Download: https://www.mk.niedersachsen.de/download/134912
Details { "DBS": "DE:DBS:44363" }