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Grundschule in Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es die sechsjährige Primarstufe. Das Kultusministerium des Landes informiert auf dieser Seite zur Einschulung, Grundschulzeit und Übergang in die Sekundarstufe I. Zudem finden sich Informationen zu weiterführenden Links und Publikationen des Ministeriums.
Details { "DBS": "DE:DBS:50487" }
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Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:20125" }
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Brandenburg - Rahmenlehrplan 1 bis 10
Im Portal Rahmenlehrplan-Online Berlin-Brandenburg finden Sie neben der amtlichen Fassung des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vielfältige zusätzliche Informationen und Materialien. Rahmenlehrpläne sind ein grundlegender Wegweiser für das Lernen in der Schule. In ihnen wird festgehalten, was Kinder und Jugendliche mit auf den Weg bekommen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:60088" }
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Eine Brücke schlagen: Den Übergang zwischen Kita und Grundschule erleichtern
Im vorliegenden Artikel wird das Projekt ponte im Bundesland Brandenburg vorgestellt, welches das Ziel verfolgt, den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule für Kinder zu verbessern. Seit dem Jahr 2004 wird eine engere inhaltliche und strukturelle Kooperation zwischen diesen beiden Bildungseinrichtungen erprobt. Im Rahmen des Projektes arbeiten Tandems aus jeweils ...
Details { "DBS": "DE:DBS:35129" }
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Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I und Förderung, Beobachtung und Orientierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 (sog. Orientierungsstufe)
Diese Informationsunterlage unterrichtet über die Grundsatzpositionen der Kultusministerkonferenz beim Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I (Abschnitt 1) und über die Übergangsregelungen der Länder (Abschnitt 2 - 3). Ein Fundstellennachweis für die Länderregelungen ist beigegeben. Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrer Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:22359" }
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