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Es wurden 19 Einträge gefunden
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Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöO)
Die Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung gilt für das staatliche Förderschulwesen und den gemeinsamen Unterricht an staatlichen Schulen.
Details { "DBS": "DE:DBS:60856" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF), NRW
Die Verordnung enthält Regelungen für Kinder, die wegen einer Behinderung in der Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können. Darüber hinaus wird das Verfahren zur Entscheidung über Förderbedarf und Förderort geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:16790" }
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Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) (Schleswig-Holstein)
Die Landesverordnung regelt die Beurteilung und Gestaltung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Details { "DBS": "DE:DBS:16798" }
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Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) (Brandenburg)
Die Verordnung informiert über Grundsätze und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und über die Förderschulen in Brandenburg.
Details { "DBS": "DE:DBS:16792" }
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Schulordnung Förderschulen - SOFS - Sachsen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen.
Details { "DBS": "DE:DBS:17268" }
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Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Hessen)
Die Richtlinien machen Vorgaben für die Entwicklung der Schulen in den Bereichen: individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, professionelles Handeln des pädagogischen Personals. Darüber hinaus ...
Details { "DBS": "DE:DBS:25026" }
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Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO - Mecklenburg-Vorpommern
Diese Verordnung regelt die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemein bildenden und beruflichen Schule gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Schulgesetzes.
Details { "DBS": "DE:DBS:17237" }
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Sonderpädagogikverordnung (SopädVO) Berlin
Die Verordnung enthält folgende Teile: Teil I Allgemeines, Teil II Förderschwerpunkte und Ziele der sonderpädagogischen Förderung sowie besondere Bedarfslagen, Teil III Integration in der allgemeinen Schule, Teil IV Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und sonderpädagogische Einrichtungen, Teil V Sonderpädagogische Förderung im Bereich der beruflichen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51368" }
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Hinweise zur Organisation des gemeinsamen Unterrichts (Sachsen-Anhalt)
In diesem Dokument wird die Rechtslage zur sonderpädagogischen Förderung von Kindern mit Förderbedarf im inklusiven Unterricht in Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Insbesondere geht es um den Anspruch auf sonderpädagogische Begleitung sowie deren Gestaltung und Umfang.
Details { "DBS": "DE:DBS:61791" }
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Verordnung über die sonderpädagogische Förderung - §5 Schulergänzende Maßnahmen, Betreuungszeiten (Berlin)
§5 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Berlin beschreibt die Einsatzgebiete und Aufgaben von Schulhelfer*innen. Des Weiteren werden das Antragsverfahren und die Kooperation von Schule und Jugendhilfe geregelt.
Details { "DBS": "DE:DBS:61770" }