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Ergebnis der Suche nach: (Freitext: RECHT) und (Lernressourcentyp: PRIMÄRMATERIAL/QUELLE)
Es wurden 114 Einträge gefunden
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Jugendgerichtsgesetz
vom 11.12.1974 (BGBl. I S. 3427), in der aktuellen Fassung (2020)
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht.
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Drei Bücher über das Recht des Krieges und Friedens
Hauptwerk von 1625 des Rechtsphilosophen Hugo Grotius. Grotius (1583-1645) gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des aufgeklärten Völkerrechts.
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Recht im DFN
Die Nutzung des Internets und des Deutschen Forschungsnetzes als Teil des Internets wirft eine Vielzahl neuer und ungeklärter Rechtsfragen auf. Der DFN-Verein hat deshalb an der Universität Münster die Forschungsstelle Recht im DFN eingerichtet. Die Forschungsstelle Recht im DFN befasst sich mit allen rechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des DFN ...
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bankstudent.de - Wirtschaftsstudium online
Skripte und Linklisten für Wirtschaftsstudenten und kaufmännische Azubis, v.a. Bankkaufleute. Die Skripte und Linklisten umfassen die Fächer Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL), Bankbetriebslehre, Recht, Buchführung / Bilanzierung / Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Recht und Steuerlehre.
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dejure.org
Gesetze und Rechtsprechung zum europäischen, deutschen und baden-württembergischen Recht (2017)
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Bundesnotbremse II (Schulschließungen)
Mit Blick auf die Corona-Pandemie und die Rechtmäßigkeit von Schulschließungen hat das Bundesverfassungsgericht 2021 ein Recht auf schulische Bildung formuliert.
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Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Bundesrates
Hier lässt sich genau nachlesen, wie der Bundesrat funktioniert (2015).
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Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
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Art. 4 Grundgesetz
Der Artikel verbürgt die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung. Ebenfalls räumt er das Recht ein, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
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