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Es wurden 2 Einträge gefunden
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Schulbau in Brandenburg
Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63282" }
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Gemeinsame Empfehlung zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung für den zusätzlichen Hilfebedarf von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Brandenburg)
Die Empfehlung regelt die Frage nach der jeweiligen Verantwortung zur Kostentragung für zusätzliche Hilfen im Unterricht im Land Brandenburg. Das Dokument enthält ausführliche Informationen zur Tätigkeit des Förderausschusses, die rechtliche Grundlagen zur Leistungsverpflichtung und der Abgrenzung zwischen Schulträger und anderen Maßnahmeträgern sowie zur Empfehlung ...
Details { "DBS": "DE:DBS:63388" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: