Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend) - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen (außer in Bayern und Sachsen).
Autor:
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Bildungsebene:
Frei zugänglich:
ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig:
nein
Lizenz:
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Schlagwörter:
Fachhochschulreife Bildungsabschluss Schulabschluss Hochschulzugang Gymnasiale Oberstufe Schulische Qualifikation KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland)
Ortsbezüge:
Deutschland
Sprache:
Deutsch
Themenbereich:
Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Geeignet für:
Lehrer; Schüler