Landesausschüsse für Berufsbildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG) - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird (in Teil 3, Kapitel 2) die Errichtung von Landesausschüssen zur Berufsbildung umrissen. Geregelt werden unter anderem die Zusammensetzung und Befugnisse der Mitglieder, Dauer der (ehrenamtlichen) Tätigkeit, Geschäftsordnung und Aufgaben. Der Landesausschuss hat die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Ziel ist eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung. (Die Initiative buzer.de verweist auf Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts im Internet und dient als Rechtsnormdokumentation.)

Anbieter:

Daniel Liebig, Coburger Str. 33, 14612 Falkensee

Autor:

Buzer.de; info@buzer.de

Bildungsebene:

Berufliche Bildung

Lernressourcentyp:

Primärmaterial/Quelle

Lizenz:

Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung

Schlagwörter:

Ausschuss Berufsbildung Berufsbildungsausschuss Bundesrecht Landesrecht

freie Schlagwörter:

Landesausschuss

Ortsbezüge:

Deutschland

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein
Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufsbildungsrecht

Geeignet für:

Lehrer; Schüler