Deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang
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Für den Hochschulzugang für ausländische Studienbewerber sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Die Kultusministerkonferenz informiert über entsprechende Regelungen mit Verweis auf die diesbezügliche von KMK und HRK beschlossene Rahmenordnung. Benannt werden erforderliche Tests und Prüfungen sowie anderweitige befreiende Zertifikate.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Hochschule Sprach-, Geistes- und Kulturwissenschaften Sprach- und Literaturwissenschaften Übersetzen, Dolmetschen
- Hochschule _Hochschulwesen allgemein Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch
Schlagwörter
Student, Studium, Deutsch als Fremdsprache, Hochschulzugang, Test, Prüfung, Ausländischer Student, Sprachkenntnisse,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz KMK |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org |
Zuletzt geändert am | 20.09.2016 |