Sonderbauvorschriften: Kita- und Schulbau (Hessen)
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Die Hessische Bauordnung legt im Wesentlichen Anforderungen an Wohngebäude und Gebäude fest, von denen keine größeren Gefahren ausgehen bzw. durch deren Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind (Regelbauten). Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung, sogenannte Sonderbauten, verlassen diesen üblichen Rahmen. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt werden oder Erleichterungen gestattet werden. Die relevanten Vorschriften für Kitas und Schulen sind auf dieser Seite verlinkt.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hessen, Anforderung, Brandschutz, Kindergarten, Kindertagesstätte, Schulbau, Schule, Schulgebäude, Vorschrift, Baurecht, Sondervorschrift, Bauaufsicht,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://wirtschaft.hessen.de |
Zuletzt geändert am | 28.03.2022 |