Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
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Das BMBF informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor dem Hintergrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Weiterbildung, Ausbildung der Ausbilder, Ausbildereignungsverordnung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); bmbf@bmbf.bund.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmbf.de |
Zuletzt geändert am | 17.08.2022 |