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  • Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)

    Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem ...

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  • Schulrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Angeboten werden eine Chronologie des Schulrechts, das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sowie Rechtsverordnungen.

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  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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    { "DBS": "DE:DBS:9251" }

  • Paragraf - Schulrecht für Schleswig-Holstein

    Angeboten werden alphabetisch geordnete Informationen zu den verschiedenen Aspekten des Schulrechts sowie Lehrpläne und das Schulgesetz.

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  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)

    Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird.

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  • Schleswig-Holstein: Inklusion im Unterricht

    Das Bildungsportal des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein bietet unter anderem Informationen zu folgenden Aspekten der inklusiven Schule: - Schulgesetz - Diversität - Ausbildung - BIS

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  • Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule

    Die Kultusministerkonferenz unterstreicht mit ihrer “Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule“ (aktuelle Fassung von 2000) die Bedeutsamkeit der Thematik für die schulische Bildung. Alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland sehen die Erziehung zur Achtung der Menschenwürde als substanzielle Aufgabe und wesentliches Ziel der Schulen an. Die ...

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    { "DBS": "DE:DBS:22381" }

  • Mehr Freiheiten in Unterricht und Management: Das Schulentwicklungsprogramm "Selbstständige Schule" endet zum 31. Juli 2008

    Das 2002 gestartete Modellprogramm „Selbstständige Schule“ des Landes Nordrhein-Westfalen endet nach sechs Jahren zum 31. Juli 2008 – und hat doch erst angefangen. Denn der Gedanke, dass Schulen eigenverantwortlich und selbstständig wirksamer handeln können, ist auch nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen im neuen Schulgesetz des Landes vom Juni 2006 verankert ...

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    { "DBS": "DE:DBS:41024" }

  • Schulgesetz (Schulrecht) des Landes Sachsen-Anhalt (LSA)

    Das Schulgesetz gliedert sich in die Teile: Allgemeine Vorschriften; Schulverfassung; Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Schülerinnen und Schüler; Schulpflicht; Schülervertretung; Elternvertretung; Schulträgerschaft; Aufbringung der Kosten; Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat; Staatliche Schulbehörden; ...

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  • Empfehlungen des Expertenrates Schulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (Baden-Württemberg), vorgelegt am 18.02.2010

    Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens mit einer Priorisierung der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit und ohne Behinderung, wie sie vor dem Hintergrund der Inklusionsdiskussion gesehen wird, wie sie die VN-Behindertenrechtskonvention ausführt und wie sie in den Leitgedanken der Weiterentwicklung verankert ist, die von Herrn Minister am 4. Mai 2009 der ...

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    { "DBS": "DE:DBS:51360" }

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