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  • Schulaufsicht Niedersachsen

    Beschreibung der Rechtsgrundlage und der Arbeit der Schulaufsicht

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  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

    Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.

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  • Onlineportal für die Schulaufsicht

    Das Onlineportal für die Schulaufsicht ist ein Angebot im Rahmen des Programms LiGa Lernen im Ganztag von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der Stiftung Mercator. Bereits in der ersten Programmphase (2016 bis 2019) haben knapp 80 Mitarbeitende der Schulaufsicht aus mehreren Bundesländern an dem Programm teilgenommen. Ein Ziel war und ist es, die Zusammenarbeit von ...

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  • Ist die Schulaufsicht noch zeitgemäß?

    Welche Rolle spielt die Schulaufsicht bei der Schulentwicklung? Wie können Schulaufsichtsbehörden bei wachsender Eigenverantwortung der Schulen eine wirksame Unterstützung sein? Oder sind sie in ihrer Kontrollfunktion gar hinderlich, wenn es darum geht kreative neue Wege einzuschlagen? In vielen Bundesländern wird eine Neuausrichtung der Schulaufsicht diskutiert. Dabei ...

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  • Bremen (Schulaufsicht / Schulamt)

    Die Schulaufsicht übt die Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über die Schulen aus, sie obliegt der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit.

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  • Schleswig-Holstein (Schulämter / Schulaufsicht)

    Schulämter des Landes Schleswig-Holstein.

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  • Hamburg (Schulaufsicht / Schulamt)

    Hamburgs Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ist die einzige Schulaufsichtsbehörde.

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  • Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)

    Das Schulordnungsgesetz umfaßt die Teile: Aufgabe und Aufbau des Schulwesens; Die Schulen; Schulunterhaltung und Schulverwaltung; Schulaufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften. Paragraph 4 regelt die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten.

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  • Hessisches Schulgesetz (HSchG)

    Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame ...

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  • Professionelle Lerngemeinschaften die Fusion von Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung (Onlineportal für die Schulaufsicht)

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