Ergebnis der Suche
Ergebnis der Suche nach: ( ( (Systematikpfad: SCHULE) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Quelle: "Deutscher Bildungsserver") ) und (Bildungsebene: "SEKUNDARSTUFE II")
Es wurden 1872 Einträge gefunden
- Treffer:
- 1 bis 10
-
Länderrechtlich geregelte Abschlüsse des Sekundarbereichs II
Vorlage der Datenbank ist eine bislang nur gedruckt vorliegende Publikation der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die zuletzt 1994 als Loseblattsammlung erschien: ´Abschlüsse im Sekundarbereich II. Dokumentation´. Diese Dokumentation erscheint jetzt online. Dabei werden die bundesrechtlich geregelten Abschlüsse vom Bundesinstitut für ...
Details { "DBS": "DE:DBS:15391" }
-
Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Diese Verordnung gilt für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule und des beruflichen Gymnasiums an Oberstufenzentren (berufliches Gymnasium). Für die gymnasiale Oberstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen gelten die Regelungen für die Gesamtschule und das berufliche Gymnasium. Die Verordnung regelt die ...
Details { "DBS": "DE:DBS:62368" }
-
PISA 2006 Results
Website der OECD zur PISA-Erhebung 2006, die die naturwissenschaftlichen Kompetenzen von 15jährigen im internationalen Vergleich untersuchte. Es können zu einzelnen Ländrn (u.a. Finnland, Deutschland, Kanada, Japan) Ergebnisse abgerufen werden. Außerdem steht eine Zusammenfassung in englischer Sprache zum Download bereit (pdf file, Executive Summary) und die Seite bietet ...
Details { "DBS": "DE:DBS:39390" }
-
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4)
Die Rahmenvereinbarung dokumentiert die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung, die Struktur und Dauer der Ausbildung sowie das Zusatzstudium für ein Lehramt der Sekundarstufe II oder für das Gymnasium. Prinzipien der Personalentwicklung und Anerkennung von Prüfungsleistungen werden dargestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Bezeichnungen der Lehrämter ...
Details { "DBS": "DE:DBS:43829" }
-
Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg
Die Seite enthält die Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg. Die Verordnung besteht aus folgenden Teilen: §1 Allgemeine Vorraussetzungen; §2 schulischer Teil der Fachhochschulreife; §3 berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife; §4 Bescheinigung, Zeugnis; §5 Inkrafttreten, ...
Details { "DBS": "DE:DBS:45342" }
-
Zuerkennung der Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule
Gemäß Rd.Erl. des MK vom 11.07.2015 22-83204 "berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife" - in der jeweils geltenden Fassung - ist es möglich, in Sachsen -Anhalt die Fachhochschulreife außerhalb der Fachoberschule zuerkannt zu bekommen. Grundlage dafür sind der Nachweis des schulischen sowie des berufsbezogenen Teils der ...
Details { "DBS": "DE:DBS:65096" }
-
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe in NRW (APOGOSt)
Erlasse mit Verwaltungsvorschriften sowie weitere Materialien und Links, zusammengestellt von der Gesamtschule Duisburg-Mitte.
Details { "DBS": "DE:DBS:15413" }
-
Fachlehrkraft in Schleswig-Holstein
Informationen zur Bewerbung und Ausbildung als Fachlehrkraft für Fachpraxis an beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein.
Details { "DBS": "DE:DBS:60909" }
-
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) (Sachsen-Anhalt)
Vom 10. Juli 2015. (GVBl. LSA 2015, 322), aktuelle Gesamtausgabe
Details { "DBS": "DE:DBS:44528" }
-
Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Details { "DBS": "DE:DBS:44748" }