Einschulung in Schleswig-Holstein - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: September 2018) Die Seite gibt Antworten auf folgende Fragen: Wann ist mein Kind schulpflichtig? Welche Rolle spielt die Kindertageseinrichtung? Wie melde ich mein Kind zur Schule an? Was ist die Sprachintensivförderung "Sprint"?

Autor:

landesportal@stk.landsh.de

Bildungsebene:

Elementarbildung Elementarbildung Primarstufe

Lizenz:

Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung

Schlagwörter:

Einschulungsalter Schulanfang Schulanmeldung Schuleingangsuntersuchung Schulpflicht Sprachförderung Stichtag

Ortsbezüge:

Schleswig-Holstein

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule Schulwesen allgemein
Schule Schulwesen allgemein Schularten, Schulformen, Schulstufen

Geeignet für:

Lehrer; Schüler