Ergebnis der Suche
Ergebnis der Suche nach: (Freitext: FACHABITUR) und (Bildungsebene: HOCHSCHULE)
Es wurden 12 Einträge gefunden
- Treffer:
- 1 bis 10
-
Verordnung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife an allgemein bildenden Schulen (Sachsen-Anhalt)
Die Verordnung gibt Auskunft über die Modalitäten zur Erlangung der Fachhochschulreife in Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um die Zuerkennung des schulischen Teils bei unvollendeter Allgemeiner Hochschulreife. Anhängig ist eine Umrechnungstabelle der erreichbaren Punktzahlen in Schulnoten.
Details { "DBS": "DE:DBS:51265" }
-
Schulischer Teil der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (In: Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland)
Diese Verordnung enthält unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife während der gymnasialen Oberstufe im Saarland. Die betreffende Stelle ist: Abschnitt VI, §27.
Details { "DBS": "DE:DBS:51182" }
-
Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Die Seite informiert darüber wie in Mecklenburg-Vorpommern die Fachhochschulreife nachgewiesen wird und welche weiteren Zeugnissse zum Studium an einer Fachhochschule berechtigen. Daneben finden sich Informationen zu den weiteren Hochschulzugangsberechtigungen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51105" }
-
Wege zum Studium: Abitur oder Fachhochschulreife (Sachsen)
Die Seite informiert über die Erlangung des Abiturs oder der Fachhochschulreife. Es wird geklärt, wie die Abschlüsse erreicht werden können und welche Möglichkeiten für eine berufliche Zusatzqualifikation/ Doppelqualifizierung bestehen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51264" }
-
Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen (Nordrhein-Westfalen)
Dieses Merkblatt des nordrhein-westfälischen Schulministeriums informiert über den Erwerb und Nachweis der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen. Zudem ist ein Mustervertrag für Praktikumsstellen angehängt.
Details { "DBS": "DE:DBS:51122" }
-
Anerkennung der Fachhochschulreife über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Mecklenburg-Vorpommern)
Informationen über die Voraussetzungen der Anerkennung des schulischen und praktischen Teils für den Erwerb der Fachochschulreife in Mecklenburg-Vorpommern sowie zum Antragsverfahren. Des Weiteren wird über die Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern und das Antragsverfahren informiert.
Details { "DBS": "DE:DBS:62247" }
-
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Details { "DBS": "DE:DBS:51286" }
-
Rechtsgrundlagen zum Erwerb der Fachochschulreife in Rheinland-Pfalz
Die Seite bündelt die Rechtsgrundlagen für das Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Unter anderem findt man auch die folgenden Vorschriften für den Erwerb der Fachhochschulreife: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife vom 26. Mai 2011, Verwaltungsvorschrift zum Praktikum Fachhochschulreife.
Details { "DBS": "DE:DBS:51125" }
-
Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (länderübergreifend)
In der vorliegenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz werden die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geklärt. Weitere Infos gibt es zu den Rahmenvorgaben und zur Prüfung.
Details { "DBS": "DE:DBS:51288" }
-
Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des ...
Details { "DBS": "DE:DBS:51287" }