Künstliche Intelligenz (KI) - Definition nach Gabler Wirtschaftslexikon
Laut Gabler beschäftigt sich Künstliche Intelligenz (KI) mit Methoden, die es einem Computer ermöglichen, solche Aufgaben zu lösen, die, wenn sie vom Menschen gelöst werden, Intelligenz erfordern. Eine weitere ausführlichere Definition bezieht Teilgebiete mit ein und zeigt eine mögliche Gliederung der Künstlichen Intelligenz (KI) anhand einer Grafik auf.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Begriff, Definition, Künstliche Intelligenz, Begriffserklärung, KI,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Springer Gabler | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH; springerfachmedien-wiesbaden@springer.com |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://wirtschaftslexikon.gabler.de |
Zuletzt geändert am | 15.07.2019 |
Siehe auch: | Einsatz Künstlicher Intelligenz in Arbeit und Qualifizierung Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung |