Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020. Es werden folgende Themen behandelt: "Anforderungen an die berufsqualifizierende Ausbildung von sozialpädagogischen Assistenzkräften an Berufsfachschulen", "Ziel und formaler Aufbau des Qualifikationsprofils für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen", "Das Qualifikationsprofil 'Sozialpädagogische Assistenzkräfte an Berufsfachschulen' – Beschreibung der professionellen Standards und Handlungsfelder".
"Die in dem Qualifikationsprofil beschriebenen Kompetenzen sind für die Umsetzung in den Ländern verbindlich." (S. 3)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Berufsfachschule, Kinderpfleger, Kinderpflegerin, Kompetenz, Qualifikation, Qualifikationsprofil, Sozialassistent, Sozialassistentin,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Berufsbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland |
Erstellt am | 18.06.2020 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Zuletzt geändert am | 24.02.2022 |
Siehe auch: | Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz zur Ausbildung von frühpädagogischen FachkräftenAusbildung zur Kinderpflege- und zur Sozialassistenzkraft |