Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Das BMBF informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor dem Hintergrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Weiterbildung, Ausbildung der Ausbilder, Ausbildereignungsverordnung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); bmbf@bmbf.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmbf.de |
Zuletzt geändert am | 17.08.2022 |
Siehe auch: | Ausbilderinnen und Ausbilder. Ausbildungspersonal |