Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Allgemeine Informationen
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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungsrecht
- Hochschule
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Aufstiegsfortbildung, Ausbildungsförderung, Förderung, Stipendium, Weiterbildung, Auffstiegsfortbildungsförderungsgesetz, berufliche,
Bildungsbereich | Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung. Aufstiegsförderung: Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung; information@bmbf.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Zuletzt geändert am | 04.02.2021 |