Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Das Assistenzprogramm ist an Schülerinnen und Schüler gerichtet, die den Anforderungen der allgemeinen Schule unter deren Regelbedingungen nachkommen können, die jedoch aufgrund ihrer Körperbehinderung einer Hilfestellung bedürfen. Die Richtlinie regelt die Bedingungen dieses Assistenzprogramms.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Spezifische Behinderungen
Körperbehinderung
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Schule
Schulwesen allgemein
Schulrecht
Schlagwörter
Bremen, Allgemein bildende Schule, Assistenz, Betreuung, Förderung, Körperbehinderter, Körperbehinderung, Richtlinien, Schulbesuch, Schulrecht, Allgemeinbildende Schule,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senator für Kinder und Bildung Bremen |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&lang=de&search%5Bvt%5D=pers%F6nlichen+assistenzprogramms |
Zuletzt geändert am | 07.04.2020 |