Hochschulzugangsberechtigungen in Sachsen-Anhalt
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Auf der Webseite werden die Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Sachsen-Anhalt dargestellt. Dabei wird auf Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, künstlerische Befähigungsnachweise und ausländische Studienbewerber(innen) eingegangen.
Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulrecht
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Abitur, Fachhochschulreife, Hochschule, Hochschulzulassung, Numerus clausus, Studium, Voraussetzung, Weiterbildung, Zulassung, Studium ohne Abitur, Studium ohne Fachhochschulreife, Eignungspruefung, Berufstaetiger, auslaendischer Student, Numerus Clausus,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | presse@mk.sachsen-anhalt.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
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Zuletzt geändert am | 25.03.2024 |