Mittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler in Bayern
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Die Seite des Bayerischen Kultusministeriums informiert über die Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung. Die Mittagsbetreuung kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht bei Bedarf an Grund- und Förderschulen eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis etwa 14.00 Uhr oder sogar darüber hinaus. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt bei einem freien Träger oder bei der Kommune. Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgt im Zusammenwirken mit der Schulleitung.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Elementarbildungswesen allgemein
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Elementarbildung
Formen der Kindertagesbetreuung
Hort
Schlagwörter
Bayern, Ganztagsbetreuung, Kindertagesbetreuung, Mittagsbetreuung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ |
Zuletzt geändert am | 19.04.2021 |