Einschulung in Baden-Württemberg
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Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. Über die Einschulung entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter.
Die Seite informiert über die Stichtagsregelung und die Schulbereitschaft in Baden-Württemberg.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Einschulungsalter, Kind, Schulanfang, Schuleignung, Stichtag, Schulfähigkeit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://km.baden-wuerttemberg.de/ |
Zuletzt geändert am | 07.01.2025 |