Das Gute-KiTa-Gesetz – Mehr Qualität und weniger Gebühren
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf dieser Seite das Gute-KiTa-Gesetz vor. Es ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Der Bund investiert mit dem Gute-KiTa-Gesetz insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022. Die Länder entscheiden dabei selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen – von einem guten Betreuungsschlüssel, über kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge.
Für Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, sind Kita-Plätze künftig beitragsfrei.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Elementarbildungswesen allgemein
Politik/Planung
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Elementarbildung
Qualitätsentwicklung/-sicherung
Schlagwörter
Deutschland, Arbeitsbedingungen, Beitragszahlung, Chancengleichheit, Erzieher, Erzieherin, Finanzierung, Gesetz, Kindertagesbetreuung, Qualität, Qualitätsentwicklung, Kindertagespflege,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 14.08.2023 |