Die Grundschule in Sachsen-Anhalt
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Alle Kinder in Sachsen-Anhalt, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. (Stand: Januar 2021)
Diese Seite des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt informiert über Einschulung, Ziel und Aufgabe der Grundschule sowie die Schuleingangsphase in Sachsen-Anhalt.
Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag, Schuleingangsphase,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://mb.sachsen-anhalt.de/ |
Zuletzt geändert am | 01.02.2021 |