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Ergebnis der Suche nach: ( ( (Freitext: KIND-ELTERN-BEZIEHUNG) und (Systematikpfad: "SCHULWESEN ALLGEMEIN") ) und (Bildungsebene: ELEMENTARBILDUNG) ) und (Systematikpfad: "SCHULARTEN, SCHULFORMEN, SCHULSTUFEN")
Es wurden 4 Einträge gefunden
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Einschulung in Schleswig-Holstein
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird das Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können die Eltern gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. (Stand: ...
Details { "DBS": "DE:DBS:26465" }
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Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen
Informationsseiten für Eltern zum Thema Grundschule in NRW, u.a. zur Anmeldung und dem Lernen in der Grundschule, Ganztags- und Betreuungsangeboten sowie der Elternmitwirkung.
Details { "DBS": "DE:DBS:27713" }
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Vor der Einschulung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in ...
Details { "DBS": "DE:DBS:20125" }
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Bruchstellen, Nahtstellen, Brücken - Übergänge im Bildungswesen
Hilfestellungen für Eltern und Erziehungskräfte bei der Gestaltung von Übergängen zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen will die Empfehlung der Kommission Anwalt des Kindes geben. Dieser Expertenkommission gehören Fachleute aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin und Rechtswissenschaft an. Sie wurde 1974 als unabhängige Arbeitsgruppe berufen, die zu ...
Details { "DBS": "DE:DBS:31206" }
Vorschläge für alternative Suchbegriffe: